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09. April 2026 · Kanal Fuchs

Rohrverstopfung beim Auszug – wer zahlt, wer haftet, was tun?

Der Auszug läuft gut – bis der Vermieter drei Tage nach der Übergabe anruft. Der Abfluss in der Küche war verstopft, die Rohrreinigung hat 220 Euro gekostet, und jetzt will er das Geld von dir. Berechtigt? Oder nicht?

Das kommt darauf an. Und dieser Artikel erklärt dir genau, wann du zahlen musst – und wann nicht.

Die wichtigste Grundregel zuerst

Im deutschen Mietrecht gilt: Normale Abnutzung ist Vermietersache. Selbst verursachte Schäden sind Mietersache.

Ein Abfluss, der sich über Jahre mit Kalk zusetzt, weil das Wasser in der Region hart ist? Vermieter. Ein Abfluss, der verstopft ist weil jahrelang Fett reingekippt wurde? Mieter.

Das klingt einfach – ist es aber oft nicht, weil Verstopfungen selten einen einzigen klaren Schuldigen haben.

Wann zahlt der Mieter?

Du als Mieter bist verantwortlich, wenn die Verstopfung eindeutig auf dein Verhalten zurückzuführen ist. Die häufigsten Ursachen in der Praxis:

  • Fett aus der Küche: Bratenfett, Öl, Soßenreste – das läuft erst flüssig ab, erstarrt aber in der Leitung und setzt sie nach und nach zu.
  • Haare im Bad: Haare in Dusche oder Waschbecken verfangen sich in der Leitung und bilden mit Seife einen dichten Pfropf. Ohne Haarsieb passiert das in praktisch jedem Haushalt.
  • Feuchttücher in der Toilette: Auch „flushable” gekennzeichnete Feuchttücher lösen sich im Gegensatz zu Toilettenpapier nicht auf – sie sammeln sich in der Leitung und können massive Verstopfungen verursachen.
  • Hygieneartikel & Fremdkörper: Wattestäbchen, Damenbinden, kleine Spielzeuge von Kindern – alles was nicht ins Rohr gehört, aber trotzdem drin landet.

Wichtig: Der Vermieter muss im Streitfall nachweisen können, dass du die Ursache warst. Das ist in der Praxis oft schwierig – dazu gleich mehr.

Wann zahlt der Vermieter?

Der Vermieter trägt die Kosten, wenn das Problem mit dem baulichen Zustand der Wohnung zusammenhängt:

  • Alte oder verkalkte Rohre: In Altbauten mit Leitungen aus den 60er oder 70er Jahren verengt sich der Innendurchmesser durch Kalkablagerungen erheblich. Das hat nichts mit deinem Verhalten zu tun.
  • Baumängel oder falsch verlegte Leitungen: Zu geringes Gefälle, falsche Rohrquerschnitte oder schlecht angeschlossene Leitungen – solche Mängel führen zu Ablagerungen, egal wie sorgfältig der Mieter ist.
  • Verstopfung im Hauptstrang: Wenn der Hauptabwasserstrang des Gebäudes blockiert ist, betrifft das alle Wohnungen. Das ist eindeutig Vermietersache.

Was ist mit Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag?

Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel, die Mieter bei kleinen Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag – meist 75 bis 100 Euro – zur Kasse bittet.

Wichtig zu wissen: Diese Klausel gilt nur für Teile, die du als Mieter direkt und regelmäßig berührst – Wasserhähne, Lichtschalter, Türgriffe. Für Rohrleitungen innerhalb der Wände greift sie in der Regel nicht.

Wenn du unsicher bist: Schau genau in deinen Mietvertrag und frag im Zweifel beim Mieterverein nach.

Wer muss was beweisen?

„Das ist der Punkt, über den die wenigsten Bescheid wissen – und der im Streitfall entscheidend ist.”

Grundsätzlich gilt: Wer Geld fordert, muss beweisen, dass er es zu Recht fordert. Der Vermieter muss also nachweisen können, dass du die Verstopfung verursacht hast – und das ist oft schwer.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Abfluss beim Einzug laut Übergabeprotokoll einwandfrei war, und beim Auszug verstopft ist, kann dich der Vermieter in die Pflicht nehmen – es sei denn, du kannst einen anderen Grund belegen.

Deshalb ist das Übergabeprotokoll so wichtig – in beide Richtungen.

Das Übergabeprotokoll: dein wichtigstes Dokument

Beim Auszug solltest du auf folgendes achten:

  1. Alle Abläufe gemeinsam testen: Lass Wasser laufen und prüfe, ob alles problemlos abfließt. Tue das vor der Übergabe, nicht danach.
  2. Zustand im Protokoll festhalten: „Alle Abläufe frei und funktionsfähig” schriftlich im Übergabeprotokoll vermerken lassen, von beiden Seiten unterschrieben.
  3. Fotos oder Video machen: Kurze Handyvideos von laufenden Abläufen kosten nichts und können im Streitfall viel wert sein.
  4. Protokoll nicht unterschreiben, wenn etwas fehlt: Du hast das Recht, Ergänzungen zu verlangen, bevor du unterschreibst.

Was tun, wenn der Vermieter nach dem Auszug Geld fordert?

Das passiert öfter als man denkt. Hier ist, was du konkret tun kannst:

  • Rechnung und Bericht anfordern: Lass dir die Rechnung und den Bericht des Rohrreinigungsunternehmens schicken. Dort steht oft, was gefunden wurde.
  • Übergabeprotokoll prüfen: Steht dort, dass alle Abläufe in Ordnung waren? Dann liegt die Beweislast beim Vermieter.
  • Mieterverein kontaktieren: Für wenige Euro im Jahr bekommst du Rechtsberatung, die in genau solchen Situationen Gold wert ist.
  • Nicht einfach zahlen: Viele Mieter zahlen aus Stress oder Unsicherheit, obwohl sie gar nicht müssten. Zahle nie, ohne die Forderung geprüft zu haben.

Was kostet eine Rohrverstopfung – und was kostet der Streit?

Zur Einordnung ein paar realistische Zahlen:

SituationKosten (ca.)
Professionelle Rohrreinigung (präventiv vor Auszug)80–180 €
Notfallreinigung durch Vermieter (nach Auszug)200–400 €
Anwaltskosten bei Streit (erste Instanz)300–800 €
Mitgliedschaft Mieterverein (pro Jahr)60–120 €

Die Rechnung ist klar: Eine professionelle Reinigung vor dem Auszug ist fast immer günstiger als der Ärger danach.

Fazit: Vor dem Auszug handeln ist immer die bessere Wahl

Verstopfte Rohre beim Auszug sind ein klassisches Thema, das viele unterschätzen – und das im schlechtesten Fall zu monatelangem Streit, Mahnungen und Anwaltsbriefen führt.

Die gute Nachricht: Es lässt sich leicht vermeiden. Wer die Abläufe vor der Übergabe professionell reinigen lässt, hat einen klaren Nachweis, spart sich den Stress – und tut nebenbei den Nachmietern etwas Gutes.


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Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragen solltest du im Einzelfall mit einem Mieterrechtsexperten oder Anwalt klären.

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