Prüfung privater Abwasserleitungen – SÜVO-konform, mit Protokoll und Zertifikat
Jetzt anrufen: 06003/8276464In Hessen schreibt die Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) vor, dass private Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit zu prüfen sind. Undichte Leitungen können Schadstoffe ins Grundwasser abgeben – ein erhebliches Risiko, das die Behörden ernst nehmen.
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Prüfung durchführen zu lassen und das Ergebnis zu dokumentieren. Wir übernehmen die vollständige Prüfung nach anerkannten Verfahren und stellen Ihnen ein behördenkonformes Prüfprotokoll mit Zertifikat aus – ohne Aufwand für Sie.
Wir prüfen Hausanschlussleitungen, Grundleitungen und alle privaten Abwasseranlagen auf Ihrem Grundstück – schnell, zuverlässig und mit klarer Rückmeldung zum Befund.
Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Entwässerungsanlage: Leitungsführung, Anschlüsse, Schächte. Auf dieser Basis planen wir die Prüfung und legen fest, welche Abschnitte geprüft werden müssen.
Die Dichtheitsprüfung erfolgt nach DIN EN 1610 – mit Luft- oder Wasserdruckprüfung. Wir verschließen die Leitungsabschnitte, bauen Druck auf und messen, ob Druckverlust auftritt. Ein undichter Abschnitt zeigt sich sofort und eindeutig.
Zeigt die Druckprüfung einen Befund, fahren wir die betroffenen Abschnitte mit der Kamera ab. So sehen wir sofort, wo genau die Undichtigkeit liegt und welche Ursache sie hat – Riss, undichte Muffe oder Rohrbruch.
Nach der Prüfung erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll mit Befund, Prüfverfahren und Ergebnis – behördenkonform und für alle Zwecke verwendbar. Bei bestandener Prüfung stellen wir das Zertifikat sofort aus.
Wird eine Undichtigkeit festgestellt, erläutern wir Ihnen vor Ort, was zu tun ist und was es kostet. Wir sanieren mit grabungslosem Inliner-Verfahren – so bleibt Ihr Garten unberührt und die Leitung ist danach wieder dicht und zertifiziert.
Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – wir prüfen alle privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. Auch bei komplexen Leitungsnetzen mit mehreren Anschlüssen und Schächten haben wir die passende Lösung.
Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVO Kanal) in Nordrhein-Westfalen bzw. die entsprechende hessische Regelung verpflichtet Eigentümer privater Grundstücksentwässerungsanlagen zur regelmäßigen Prüfung ihrer Leitungen. Ziel ist der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffen aus undichten Abwasserrohren. Betroffen sind alle Gebäude mit eigener Entwässerungsanlage – unabhängig von Alter oder Größe.
Die genauen Fristen und Anforderungen richten sich nach Lage des Grundstücks (Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet) und Baujahr der Anlage. Wir kennen die Anforderungen in der Wetterau und beraten Sie konkret zu Ihrer Situation.
Eine undichte Leitung muss nicht sofort zur Katastrophe führen – aber sie sollte zeitnah saniert werden. Undichte Rohre können Grundwasser verunreinigen, Bodensetzungen verursachen und durch eindringendes Grundwasser die Leitung weiter schädigen.
Wir sanieren undichte Leitungen mit dem grabungslosen Inliner-Verfahren: Ein neuer Liner wird von innen eingezogen – ohne Aufgraben, ohne Gartenarbeiten. Die Leitung ist danach dauerhaft dicht und besteht die Nachprüfung problemlos.
Wir prüfen nach anerkannten Verfahren (DIN EN 1610) und stellen behördenkonforme Protokolle und Zertifikate aus.
Wir nennen Ihnen den Preis vor der Prüfung – keine Nachforderungen, keine versteckten Positionen.
Prüfung und Sanierung aus einer Hand – kein Koordinationsaufwand für Sie, wenn Mängel behoben werden müssen.
Zertifizierter Fachbetrieb mit langjähriger Erfahrung bei Dichtheitsprüfungen in der Wetterau.